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Verhandlungen zur neuen EU-Tabakrichtlinie vor dem Abschluss?

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Irischer Gesundheitsminister James Reilly: Einigung zur EU-Tabakrichtlinie nah

Ist sich sicher(inth) Ein Jahr ist es her, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag zur neuen Tabakrichtlinie auf den Weg gebracht hat, nun ist das Gesetz auf der Zielgeraden. Es sickert jedoch durch, dass am Verhandlungstisch noch immer gestritten wird, vor allem über E-Zigaretten. Die Trilog-Verhandlungen zur EU-Tabakrichtlinie stehen nach Angaben des irischen Gesundheitsministers James Reilly kurz vor dem Abschluss. Man sei «nahe dran, das Abkommen zu besiegeln», sagte Reilly am Dienstag nach einem Treffen der EU-Gesundheitsminister. Der im November gestartete Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und Europaparlament dauert planmäßig noch bis zum 16. Dezember, die vorletzte Sitzung steht am morgigen Mittwoch an. Irland hatte die Richtlinie als Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte betreut und vorangebracht. Reilly wertete es als immens wichtig, mit schärferen Regeln besonders das Rauchen unter jungen Menschen einzuschränken. «Nachdem diese beiden [Trilog-]Treffen positiv beendet sein werden, werden wir den Kindern Europas das schönste Weihnachtsgeschenk seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs machen können», sagte Reilly. Schließlich fange jedes zweite Kind später einmal mit dem Rauchen an, und jeder zweite Raucher sterbe an den Folgen. Während die Unterhändler von litauischer Ratspräsidentschaft und EU-Parlament in einigen Punkten bereits einen gemeinsamen Nenner fanden, stehen noch zwei Streitpunkte einer Einigung im Wege. So peilt der Rat beim Verbot von Menthol eine Übergangsfrist von fünf Jahren an, das Europaparlament schlägt mit einem Zeitraum von acht Jahren einen weicheren Kurs ein.

Zweiter Knackpunkt ist die Einstufung von E-Zigaretten. Das Europaparlament sieht diese neue Art des Nikotinkonsums eher positiv, weil die Verdampfer beim Ausstieg aus dem Rauchen helfen könnten. Daher wollen die Abgeordneten die elektronischen Zigaretten als Tabakprodukt einstufen – damit wären sie weiterhin am Bahnhofskiosk erhältlich. Das wollen die EU-Minister hingegen verhindern, indem sie die E-Verdampfer als Medizinprodukt klassifizieren. Minister Reilly betonte, dass die E-Zigaretten kein einfacher Zugang zum Rauchen sein dürften. Schließlich sollten junge Leute doch vom Rauchen abgehalten werden. «Man sollte nicht vergessen, dass Nikotin eine Droge ist, die Schaden verursacht», sagte Reilly.

Im Gespräch sind nun verschiedene Grenzwerte. Der Rat plant die Einstufung als Medizinprodukt ab 2 Milligramm Nikotin pro Milliliter, das Europaparlament hingegen erst ab 30 Milligramm pro Milliliter. Während der Rat damit de facto alle E-Zigaretten in Apotheken oder – in einigen Mitgliedstaaten – Drogeriemärkte verbannen würde, will das Europaparlament praktisch alle E-Kippen frei verkäuflich machen. Nun sind Mittelwerte im Gespräch – der Rat soll beispielsweise fünf Milligramm pro Milliliter angeboten haben, wie aus Parlamentskreisen verlautete. Die Kommission – bislang in diesem Punkt auf Seiten des Rats – soll einen Wert von 20 Milligramm ins Spiel gebracht haben, nachdem in ihrem ursprünglichen Vorschlag noch ein Wert von 4 Milligramm pro Milligramm stand. Aus Parlamentskreisen heißt es, dass man hierbei nicht nachgeben wolle. Das ist insofern naheliegend, da die EU-Volksvertretung in einigen anderen Aspekten klein beigeben musste. So wurde die geplante Positivliste gekippt – hierbei hätten alle Zusatzstoffe von Zigaretten geprüft werden müssen. Nur unbedenkliche Stoffe wären auf die Liste gekommen. Gegen diese Vorgehensweise war die Tabakbranche Sturm gelaufen, weil dies Tausende von Stoffe gewesen wären. Die EU-Kommission hatte rechtliche Bedenken, unter anderem weil sie zu solch einer Positivliste keine Vorab-Folgenabschätzung gemacht hatte. Außerdem fürchtete sie hohe Bürokratiekosten, zumal sogar die Einrichtung einer neuen EU-Agentur im Gespräch war.

Inzwischen haben sich die Unterhändler von EU-Parlament, Rat und Kommission auf eine Negativliste geeinigt, die deutlich weniger aufwendig ist. Hierbei kommen nicht – wie bei der Positivliste – alle erlaubten Stoffe auf die Liste, sondern nur alle verbotenen Stoffe, also deutlich weniger als bei der Positiv-Version. Die Kommission erstellt vorab eine Prioritätenliste, welche Chemikalien geprüft werden.

Einigkeit gibt es inzwischen auch bei der Rückverfolgbarkeit. So sollen Kioske und andere End-Verkaufsstellen von der Pflicht ausgenommen werden, die Zigarettenpackungen zu registrieren und damit den kompletten Lieferweg zu dokumentieren. Stattdessen reicht es, wenn der Großhändler die Packungen einscannt und dann weiterschickt. Die EU-Staaten hatten Sorgen, dass strenge Vorgaben für die Rückverfolgbarkeit hohe Kosten verursachen würden – möglicherweise auch für ihre Behörden und somit für die Staatskasse. Diese Sorgen sind nun vom Tisch – Scan-Geräte sollen von der Industrie bezahlt werden, außerdem werden unabhängige Firmen mit der Speicherung der Daten beauftragt. Die werden zwar von der Industrie bezahlt, stehen aber unter der Aufsicht eines externen Prüfers.



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