Jugendschutzgesetz

 

Sehr geehrte Kunden,

seit dem 1. April 2016 gelten Änderungen im Jugendschutzgesetz, die auch den Onlinehandel mit Tabakwaren betreffen und vor allem den Bestell- und Empfangsprozess beeinflussen.

Laut §10 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes sind wir dazu verpflichtet, auf der Homepage deutlich zu kennzeichnen, dass ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht stattfindet.

Außerdem muss sichergestellt werden dass "...Tabakwaren und Spirituosen (...) auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.“

Ab sofort wird deshalb der Postbote bei der Übergabe verpflichtet sein Ihr Alter zu kontrollieren.

Leider müssen wir diese Maßnahmen ergreifen um auch weiterhin Zigarren und andere Tabakwaren an Sie versenden zu dürfen.